Habe mich gerade durch einen Teil von Fachartikeln zum Thema Nachlässe und ihre Erschliessung gewühlt. Der erste, von 1926, führte recht überzeugend auf, was alles in eine Bibliothek gehört und was in ein Archiv. Auch plädierte er zur Kooperation zwischen den beiden und zwar nicht nach dem Prinzip, nur dann etwas abzugeben, wenn man etwas dafür bekommt. Im Vordergrund steht die Benutzung – das Material sollte dort sein, wo man es erwartet bzw. sucht. Dieses Prinzip taucht dann auch in späteren Artikeln immer wieder auf und hat, wie es scheint, immer noch Gültigkeit.
Interessant waren auch die Definitionen, was ein Nachlass ist, was mir einige Aufschlüsse zu “meinem” Nachlass gegeben hat. Hier die wichtigsten Punkte und Probleme:
Idealerweise geht der Nachlass direkt vom Nachlasser, nach dessen Tod, in die Bibliothek oder das Archiv. Er ist also so, wie ihn der Nachlasser hinterlassen hat, nach dessen Ordnungskriterien geordnet und vollständig. Beim Nachlass von Huber ist dies nicht der Fall. Das Material des jetzigen Nachlasses scheint durch mehrere Hände gegangen zu sein, bevor er in der ZHB landete, ist also im engsten Sinne noch nicht mal wirklich der Nachlass von Huber, sondern vielmehr eine Sammlung von zu ihm gehörigem Material (?). Darüber befindet sich der Nachlass schon seit einigen Jahren (wenn nicht Jahrzehnten) unbearbeitet in der Bibliothek, was es natürlich sehr schwer macht, irgendetwas nachzuvollziehen.
Ein wichtiger Teil eines Nachlasses stellt die Korrespondenz des Nachlassers dar. Hier sind es eine recht grosse Anzahl Postkarten von und an Huber (erstere enthalten oft nicht mal einen Text, sondern stellten wohl nur ein Lebenszeichen an seine Eltern dar). Daneben einige wenige Briefe. Darunter sind allerdings auch Briefe und Karten, die von Freunden Hubers an seine Eltern oder Schwester geschrieben worden sind. Streng genommen gehören diese also wohl gar nicht in den Nachlass und müssten deshalb wohl kassiert werden, oder? Ich nehme mal an, das dies nicht gemacht wird. Ein weiteres Problem ist, dass anscheinend ein Teil der Briefe, bzw. der Grossteil, wenn nicht alle, Briefe von Huber gar nicht mehr exisitieren. Während die Biographie von Schnyder zum grossen Teil aus Hubers Briefen an die Eltern besteht, so wird in einem Artikel über Huber 50 Jahre später in einem Nebensatz erwähnt, dass besagte Briefe in der Zwischenzeit leider einem Brand zum Opfer fielen.
Ein weiteres Merkmal eines Nachlasses sind die “Werkmanuskripte”. Bei Huber glänzen diese durch Abwesenheit. Nicht dass sie auch irgendwelchen Katastrophen zum Opfer fielen – sie haben wohl gar nie existiert. In einem Nachruf eines Kollegen wird erwähnt, dass Huber nie Notizen gemacht habe, sonder sich ausschliesslich auf die Quellen und sein exzellentes Gedächtnis verlassen habe. Damit wird es künftigen Forschern natürlich sehr erschwert, Hubers Arbeit nachzuvollziehen, da nur die fertigen Arbeiten Hubers in den Fachzeitschriften vorhanden sind – seine Briefe, die evtl. noch Aufschlüsse hätten geben können, sind ja ebenfalls nicht mehr da. So ging es übrigens auch Hubers Zeitgenossen, die sich schon auf die Auswertungen von Hubers gesammelten Materialien freuten, als er dann leider überraschend starb. Da er zudem wohl der Einzige war – und ist? – der sämtliche asiatischen – tote wie lebendige – Sprachen verstand und somit Dinge in Zusammenhang bringen konnte, die anderen verschlossen waren, mussten seine Studien wohl für längere Zeit auf Eis gelegt werden.
Als letztes bleibt zu erwähnen, dass es sich beim Nachlass überdies um einen “angereicherten” Nachlass handelt. So finden sich darunter auch Zeitungsartikel, die von anderen Personen – wohl Familienangehörigen – gesammelt wurden (der Grossteil der Artikel sind aus der Zeit nach seinem Tod). Es scheint also, dass es sich bei dem Nachlass nicht wirklich um einen Nachlass von Huber selbst handelt, sondern vielmehr um Material von und über ihn, dass seine Familie zusammengestellt, gesammelt und aufbewahrt hat. Fragt sich, inwiefern das die Bearbeitung des Nachlasses beeinflusst.